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Revisionstechniken

Revision für Dokumente und kaufmännische Daten

Im Bereich der elektronischen Archivierung, insbesondere im Rahmen der Archivierung kaufmännischer Daten, steht der Begriff revisionssicher für nachprüfbar, unveränderbar, nachvollziehbar.

Revisionssicherheit bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme, die in Deutschland diversen Anforderungen aus Gesetzen (z.B. §§ 239, 257 HGB, §§ 146, 147 AO, GoBS und anderen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben) entsprechen müssen.

Revisionstechniken orientieren sich damit am Verständnis der Revision aus wirtschaftlicher Sicht und betreffen aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente.

Revisionssicherheit im Zusammenhang mit der elektronischen Archivierung bezieht sich dabei nicht nur auf technische Komponenten sondern auf die gesamte Lösung. Revisionssicherheit schließt sichere Abläufe, die Organisation des Anwenderunternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung, den sicheren Betrieb und den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation ein.
Wesentliches Merkmal revisionssicherer Archivsysteme ist, dass die Informationen datenbankgestützt wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert sind. Revisionssichere Archivierung ist ein wesentlicher Bestandteil für die Einhaltung (Compliance) von Informationssystemen.

Elektronische Archivierung steht für die unveränderbare, langzeitige Aufbewahrung elektronischer Information. Für die elektronische Archivierung werden in der Regel spezielle Archivsysteme eingesetzt.

Die Verfahrensdokumentation nach GoBS dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme  für die Aufbewahrung von Daten und Belegen erfüllt sind.

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.